Johannes Saurer Architekt BSA

Umbau Alte Mühle Kiesen

Auftraggeber

Miteigentümergemeinschaft Leibundgut Kiesen

Studienauftrag

selektiv

Planung

2008

Rangierung

1. Rang, nicht ausgeführt

Kiesen wird stark geprägt durch die grossen Volumen des Ensembles Mühlebauten und Hotel Löwen. Die Strasse, die ursprünglich parallel zur Mühle und zum Hotel Löwen verlief, weitete sich zum Mühleplatz aus, ist heute aber nur noch Durchgangsstrasse. Der neue Kreisel und die Abzweigung zur Kiesgrube verunklären die historische Situation erheblich.
Die neue Bebauung westlich der Mühlebauten stört das Ortsbild einerseits durch die riegelförmige Anordnung der Bauten, andererseits durch die ortsfremde Aufschüttung des Terrains und die Nähe zu den Mühlebauten.

Landwirtschaftliche Lagerbauten sind grossvolumige Bauten aus einer materialsparenden Konstruktion mit wenig Binnenteilung, deren möglichst geschlossene Aussenhülle den Schutz vor Niederschlägen gewährleisten muss. Wenn Umnutzungen gelingen sollen, muss die Nutzung dem Bau angepasst werden – und nicht umgekehrt.
Verträgliche Nutzungen sind zum Beispiel: Festsaal, Lagerraum oder kleine eingebaute Werkstatt. Nach dem Umbau soll der Bau seinen ursprünglichen Charakter behalten, dazu gehört es,
die Geschlossenheit der Hülle und des Daches zu respektieren. Wohnen im herkömmlichen Sinn trennt Räume nach verschiedenen Funktionen visuell und akustisch voneinander ab.
Wenn es trotzdem Wohnnutzung sein soll, dann nach folgenden Grundsätzen: möglichst wenig Raum zerstören / grosses Volumen weiterhin erlebbar machen / vermeiden von Dachdurchdringungen und -aufbauten, jeder Durchbruch in der Gebäudehülle gilt als Schwachstelle. Selbstverständlich ist der erste Schritt die sinnvolle Anordnung der Räume,
dann gute Belichtung und Wohnqualität, dies ist nicht gleichzusetzen mit gleichmässigen Lichtverhältnissen. Der grosse, einfach unterteilte Bergeraum unter einheitlichem Kaltdach soll auch nach dem Umbau physikalisch und typologisch erhalten bleiben. Völlig ausgebaute Dächer unter einem gedämmten Warmdach verbieten sich daher ebenso, wie eine nachträgliche Unterkellerung mit Autoeinstellhalle oder Rasenflächen um das Gebäude herum.